Satzung

§ 1 Selbstverständnis

Wir sind die GRÜNE JUGEND Rhein-Sieg (GJRS). Wir sind autonome Teilorganisation von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Rhein-Sieg. Unser Sitz ist Siegburg, unser Tätigkeitsbereich erstreckt sich auf das Gebiet des Rhein-Sieg-Kreises.

Unsere politische Arbeit ist an den Leitbildern Nachhaltigkeit, Ökologie, Frieden, Gleichberechtigung, Schutz gesellschaftlicher Minderheiten, Solidarität, Basisdemokratie und Antirassismus orientiert. Transparenz und Offenheit gehören zu den Grundsätzen unseres politischen Handelns.

Wir sind als Basisgruppe Mitglied der GRÜNEN JUGEND Bundesverband und der GRÜNEN JUGEND Nordrhein-Westfalen.

Wir fassen unsere Beschlüsse in der Mitgliederversammlung und durch den Vorstand.

§ 2 Tätigkeiten

Wir werben innerhalb der Jugend, der Gesellschaft und der Partei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN für unsere Ziele und Vorstellungen und vertreten die politischen Vorstellungen unserer Mitglieder entsprechend den Beschlüssen.

Wir bieten eine offene Struktur für politisch interessierte Menschen.

Wir schulen und informieren junge Menschen politisch.

Wir vernetzen und unterstützen die Arbeit von verschiedenen Jugendverbänden, -gruppen und -initiativen der Region, besonders die grün-nahen Gruppen.

§ 3 Mitmachen

Mitglied bei uns kann jeder junge Mensch ab 14 und unter 28 Jahren werden, der im Rhein-Sieg-Kreis wohnt und sich zu unseren Zielen und Grundsätzen bekennt. Wer Mitglied bei einer Basisgruppe der GRÜNEN JUGEND auf dem Gebiet des Rhein-Sieg-Kreises ist, ist auch bei uns Mitglied. Mitmachen bei uns kann daneben jeder junge Mensch auch ohne Mitglied zu werden.

Der Beitritt erfolgt durch eine Erklärung gegenüber dem Vorstand. Die Mitgliedschaft endet durch Tod, Austritt, Ausschluss oder mit dem 28. Geburtstag. Der Austritt erfolgt durch schriftliche Erklärung an den Vorstand.

Wir erheben keinen eigenen Mitgliedsbeitrag. Wer auch im Landes- oder Bundesverband der GRÜNEN JUGEND Mitglied ist, hat unter Umständen dort einen Mitgliedsbeitrag zu zahlen.

Alle Mitglieder können an allen unseren Veranstaltungen, Abstimmungen und Wahlen teilnehmen.

§ 4 Mitgliederversammlung

Die Mitgliederversammlung ist unser höchstes Organ. Sie setzt sich aus allen anwesenden Mitgliedern zusammen.

Die Mitgliederversammlung bestimmt die Grundlagen für unsere politische und organisatorische Arbeit, beschließt über Anträge, wählt, entlastet und kontrolliert unseren Vorstand, beschließt über diese Satzung und über Satzungsänderungen, berät und beschließt über unseren Haushalt, entlässt Vorstandsmitglieder mittels eines konstruktiven Misstrauensvotums durch Wahl einer Nachfolgerin oder eines Nachfolgers, ernennt jährlich die Rechnungsprüferinnen und Rechnungsprüfer, die nicht dem Vorstand angehören dürfen, und nimmt den Rechenschaftsbericht sowie und den Finanzbericht entgegen.

Anträge können bis zu Beginn der Mitgliederversammlung schriftlich eingereicht werden. Bei Anträgen zur Änderung der Satzung und für ein konstruktives Misstrauensvotum liegt die Frist bei 16 Tagen; auf die entsprechenden Anträge wird in der Einladung hingewiesen.

Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit gefällt, Personen mit absoluter Mehrheit gewählt, die Satzung mit 2/3-Mehrheit geändert und ein Mißtrauensvotum ist mit 2/3-Mehrheit erfolgreich. Es zählen jeweils die gültigen abgegebenen Stimmen.

Die Mitgliederversammlung tagt mindestens zweimal im Jahr und zusätzlich nach vorzeitigem Ausscheiden von zwei Vorstandsmitgliedern oder wenn es der Vorstand beschließt oder wenn 1/10 der Mitglieder es schriftlich beim Vorstand beantragen.

Die Einladung erfolgt durch den Vorstand mindestens zwei Wochen vorher per Email und durch Bekanntmachung auf dem Internetauftritt.

Der Einladung zu einer Mitgliederversammlung muss die Niederschrift der vorherigen Mitgliederversammlung beigefügt werden. Die Richtigkeit dieser Niederschrift muss durch eine Abstimmung bestätigt werden.

Beschlüsse der Mitgliederversammlung werden schriftlich protokolliert und auf dem Internetauftritt archiviert, sofern die Mitgliederversammlung im Einzelfall nichts anderes beschließt.

§ 5 Vorstand

Der ehrenamtlich tätige Vorstand führt die laufenden organisatorischen Geschäfte im Rahmen der Satzung und der Beschlüsse der Mitgliederversammlung.

Die Amtszeit beträgt ein Jahr. Nachgewählte Mitglieder bleiben nur bis zu den nächsten regulären Vorstandswahlen im Amt.

Der Vorstand setzt sich aus einer Sprecherin und einem Sprecher, einer Schriftführerin oder einem Schriftführer, einer Schatzmeisterin oder einem Schatzmeister sowie gegebenenfalls einer von der Mitgliederversammlung jeweils bestimmten Anzahl von Beisitzerinnen und Beisitzern zusammen.

Alle Vorstandsmitglieder sind gleichberechtigt, alle müssen Mitglied bei uns sein. Der Vorstand legt mindestens einmal jährlich sowie auf Antrag einer Mitgliederversammlung einen Rechenschaftsbericht und einen Finanzbericht vor.

Die Sprecherin und der Sprecher vertreten uns nach außen und halten insbesondere den Kontakt zu anderen Gliederungen, Institutionen, Behörden, Verbänden und der Presse.

Die Schatzmeisterin oder der Schatzmeister verwaltet die Finanzen im Rahmen des auf der Mitgliederversammlung beschlossenen Haushaltsplanes und den Maßgaben des Vorstandes und führt unser Konto. Die Rechnungsprüferinnen und Rechnungsprüfer prüfen mindestens einmal jährlich die Ordnungsmäßigkeit der Buchführung sowie die Angemessenheit der Ausgaben und das Übereinstimmen der Ausgaben mit den Beschlüssen und berichten hierüber der Mitgliederversammlung.

Beschlüsse des Vorstands werden schriftlich protokolliert und auf dem Internetauftritt archiviert, sofern der Vorstand im Einzelfall nichts anderes beschließt.

§ 6 Patenschaft

Wer einen aktiven Beitrag leisten möchte, um junge Menschen zu fördern, die sich in bündnisgrünen Strukturen engagieren, kann eine Patenschaft für unseren Verband übernehmen und so eine Investition in die grüne Zukunft leisten.

Unseren Patinnen und Paten fühlen wir uns verbunden und veröffentlichen diese auf unserem Internetauftritt, soweit gewünscht. Wir stellen ihnen eine Patenschaftsurkunde aus und informieren sie regelmäßig über unsere Arbeit.

§ 7 Allgemeine Bestimmungen

Wahlen sind immer geheim, Abstimmungen im Prinzip offen und nur auf Antrag eines Mitgliedes geheim.

Unser Vorstand soll gleichmäßig mit Frauen und Männern besetzt werden. Entsprechendes gilt für die Ernennung unserer Rechnungsprüferinnen und Rechungsprüfer und der Vertreterin oder des Vertreters im Basisrat der GRÜNEN JUGEND Nordrhein-Westfalen sowie für alle weiteren Ämter.

Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.

Die Sitzungen aller unserer Organe sind öffentlich, sofern nicht die Mehrheit der anwesenden Mitglieder die Nichtöffentlichkeit beschließt.

Gegen ein Mitglied, das gegen unsere Satzung oder die Grundsätze der GRÜNEN JUGEND verstößt, kann jedes Mitglied Ausschluss beantragen.

Die Satzung tritt mit ihrer Beschlussfassung in Kraft.

§ 8 Auflösung

Unsere Auflösung kann nur durch eine eigens dafür einberufene Mitgliederversammlung mit 3/4-Mehrheit beschlossen werden.

Unser Restvermögen fällt dann, falls die Mitgliederversammlung nichts anderes beschließt, an die GRÜNE JUGEND Nordrhein-Westfalen.

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